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Barrierefreiheit & BFSG

Barrierefrei ist Pflicht — und ein Vorteil

Seit 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien Websites und Shops. Das klingt nach Aufwand — ist aber vor allem eine Chance, mehr Menschen zu erreichen und gleichzeitig technisch sauberer dazustehen.

Kurz & knapp

Wenn Sie Verbrauchern online etwas verkaufen oder ermöglichen (Shop, Buchung, Konto), sollten Sie davon ausgehen, dass Sie betroffen sind. Eine barrierefreie Seite nach WCAG 2.2 AA ist die Lösung — und die baue ich von Grund auf so, statt sie nachträglich aufzusetzen.

Wen betrifft das BFSG?

  • Online-Shops und E-Commerce
  • Buchungs- und Terminsysteme
  • Banken-, Versicherungs- und Finanzdienste
  • Personenbeförderung & Reise-Buchung
  • Viele weitere digitale Dienstleistungen für Verbraucher

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Bei reinen Dienstleistungen sind sehr kleine Betriebe (unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Umsatz) oft ausgenommen. Sobald aber ein Shop oder Buchungssystem im Spiel ist, sieht es anders aus. Ich prüfe Ihren Fall ehrlich — ohne Panikmache.

Was eine barrierefreie Seite ausmacht

Tastatur-Bedienbarkeit

Alles funktioniert auch ohne Maus — wichtig für Menschen mit motorischen Einschränkungen und für Screenreader.

Ausreichende Kontraste

Text und Bedienelemente sind gut lesbar, auch bei Sehschwäche. Geprüft nach WCAG 2.2 AA.

Saubere Struktur & Alternativtexte

Korrekte Überschriften, beschriftete Formulare und Alt-Texte für Bilder — damit Screenreader die Seite verstehen.

Erklärung & Feedback-Kanal

Eine Barrierefreiheitserklärung und ein Weg, Probleme zu melden, gehören zur Pflicht dazu.

Häufige Fragen zum BFSG

01Ab wann gilt das BFSG?+
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffene Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote ab diesem Stichtag barrierefrei anbieten.
02Bin ich als kleines Unternehmen betroffen?+
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen häufig ausgenommen. Sobald Sie aber z. B. einen Online-Shop betreiben, kann die Pflicht greifen. Im Zweifel prüfe ich das ehrlich mit Ihnen.
03Was passiert, wenn ich nichts tue?+
Es drohen Abmahnungen, Bußgelder und im Extremfall die Untersagung des Angebots. Unabhängig davon verschenken Sie Kunden: Barrierefreiheit verbessert die Nutzbarkeit für alle und hilft sogar beim SEO.
04Muss ich meine Seite komplett neu bauen?+
Nicht zwingend. Oft lassen sich bestehende Seiten gezielt nachbessern. Ich starte mit einer Prüfung und sage Ihnen, was reicht und was sich wirklich lohnt.

Ist Ihre Seite schon barrierefrei?

Machen Sie den kostenlosen Website-Check für eine erste Einschätzung — oder lassen Sie uns direkt über Ihre Pflichten und den passenden Weg sprechen.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer konkreten Pflichtenlage wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.