Barrierefrei ist Pflicht — und ein Vorteil
Seit 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien Websites und Shops. Das klingt nach Aufwand — ist aber vor allem eine Chance, mehr Menschen zu erreichen und gleichzeitig technisch sauberer dazustehen.
Wenn Sie Verbrauchern online etwas verkaufen oder ermöglichen (Shop, Buchung, Konto), sollten Sie davon ausgehen, dass Sie betroffen sind. Eine barrierefreie Seite nach WCAG 2.2 AA ist die Lösung — und die baue ich von Grund auf so, statt sie nachträglich aufzusetzen.
Wen betrifft das BFSG?
- Online-Shops und E-Commerce
- Buchungs- und Terminsysteme
- Banken-, Versicherungs- und Finanzdienste
- Personenbeförderung & Reise-Buchung
- Viele weitere digitale Dienstleistungen für Verbraucher
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Bei reinen Dienstleistungen sind sehr kleine Betriebe (unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Umsatz) oft ausgenommen. Sobald aber ein Shop oder Buchungssystem im Spiel ist, sieht es anders aus. Ich prüfe Ihren Fall ehrlich — ohne Panikmache.
Was eine barrierefreie Seite ausmacht
Tastatur-Bedienbarkeit
Alles funktioniert auch ohne Maus — wichtig für Menschen mit motorischen Einschränkungen und für Screenreader.
Ausreichende Kontraste
Text und Bedienelemente sind gut lesbar, auch bei Sehschwäche. Geprüft nach WCAG 2.2 AA.
Saubere Struktur & Alternativtexte
Korrekte Überschriften, beschriftete Formulare und Alt-Texte für Bilder — damit Screenreader die Seite verstehen.
Erklärung & Feedback-Kanal
Eine Barrierefreiheitserklärung und ein Weg, Probleme zu melden, gehören zur Pflicht dazu.
Häufige Fragen zum BFSG
01Ab wann gilt das BFSG?+
02Bin ich als kleines Unternehmen betroffen?+
03Was passiert, wenn ich nichts tue?+
04Muss ich meine Seite komplett neu bauen?+
Ist Ihre Seite schon barrierefrei?
Machen Sie den kostenlosen Website-Check für eine erste Einschätzung — oder lassen Sie uns direkt über Ihre Pflichten und den passenden Weg sprechen.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer konkreten Pflichtenlage wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.