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Barrierefreiheit

Eine Website ist barrierefrei, wenn sie auch von Menschen mit Einschränkungen (z. B. Seh- oder Bewegungseinschränkungen) gut bedienbar ist — etwa per Tastatur oder Screenreader. Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das für viele Unternehmen ab 2025 verpflichtend.

Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass eine Website langweilig aussehen muss. Es geht um Bedienbarkeit für alle: ausreichende Kontraste, sinnvolle Schriftgrößen, Bedienung per Tastatur, beschreibende Alternativtexte für Bilder und eine logische Struktur, die ein Screenreader vorlesen kann. Viele dieser Punkte verbessern ganz nebenbei auch die Nutzung für alle anderen — und das Ranking bei Google.

Für Unternehmen ist das seit dem BFSG nicht nur gute Praxis, sondern teils Pflicht. Der praktische Maßstab sind die WCAG-Richtlinien in Stufe AA. Ich baue Websites von Grund auf zugänglich, statt Barrierefreiheit nachträglich aufzusetzen — das ist günstiger und ehrlicher.

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