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BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umsetzt. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Angebote — darunter Online-Shops und Buchungssysteme — barrierefrei sein. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Das BFSG betrifft vor allem Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher anbieten — typische Beispiele sind Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme oder Banking. Kleinstunternehmen sind bei reinen Dienstleistungen teils ausgenommen, aber die Abgrenzung ist heikel; im Zweifel lohnt eine Prüfung.

Wichtig: Das Gesetz verlangt keine Perfektion über Nacht, aber einen ernsthaften, nachweisbaren Stand der Barrierefreiheit. Wer eine ältere Seite betreibt, sollte rechtzeitig prüfen lassen, wo nachgebessert werden muss. Bei einem ohnehin anstehenden Relaunch ist Barrierefreiheit am einfachsten direkt eingebaut.

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